Stellungnahme einer fachkundigen Stelle für Existenzgründer

Hier können Sie uns damit beauftragen eine Stellungnahme als fachkundige Stelle für Existenzgründer abzugeben.
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Hintergrundinfos:

Für die Gewährung des Gründungszuschusses ist eine so genannte Stellungnahme einer fachkundigen Stelle erforderlich - das sind z.B. Kammern und Verbände, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater - über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorzulegen.

Ablauf nach Auftragserteilung:

Sie stellen uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Sollten Sie uns die Unterlagen nicht bei der Auftragserteilung online zur Verfügung stellen, können Sie uns die Unterlagen auch gerne per Post zusenden. Auf Basis der von Ihnen vorgelegten Unterlagen erhalten Sie von uns die notwendige Stellungnahme.

Folgende Unterlagen werden für die Stellungnahme für Existenzgründer benötigt:

1. Lebenslauf einschließlich Befähigungsnachweis, Zeugnisse etc. 2. Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan 3. Umsatz-, Kosten- und Gewinnerwartung (Rentabilitätsvorschau) Mit der Rentabilitätsvorschau werden die prognostizierten Umsätze den kalkulierten Kosten auf Jahresbasis gegenübergestellt und der somit zu erwartende Gewinn ermittelt. Wir erstellen einen 5-Jahres-Plan. Der Unterschied zur Liquiditätsrechnung besteht darin, dass die Werte Netto (ohne Umsatzsteuer) gerechnet werden und die Abschreibung berücksichtigt wird. Die Rentabilitätsrechnung dient also zur Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Erfolgs des Unternehmens. 4. Beschreibung des Existenzgründervorhabens Das Unternehmenskonzept sollte folgende Gliederungspunkte umfassen: * Geschäftsidee und Zusammenfassung des Vorhabens * Rechtsform * Leistungsangebot und Zielgruppe * Markt, Standort und Wettbewerb * Marketing und Vertrieb * Zukunftsaussichten für das Unternehmen 5. Formular „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“. Dieses Antragformular erhalten Sie von der Agentur für Arbeit entweder vor Ort oder online
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte