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Gründung einer GmbH (Sàrl) in Frankreich

Kompetent und schnell zu Ihrer GmbH in Frankreich. Von der Abstimmung der Firmierung über die individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen bis hin zur Vertretung bei der Gründung beraten und unterstützen wir Sie zusammen mit Partnern vor Ort.

Preis

2.900,00 €

exkl. MwSt.
SKU
1867
Notar- und Registerkosten
die zusätzlichen Kosten der Veröffentlichung und Registrierung betragen ca. 650 EUR
Mindeststammkapital
0
Eintragung im Register
ja

Auftrag konfigurieren

Firmierung
Geschäftsadresse
Unternehmensgegenstand
Beginn und Dauer der Gesellschaft (zunächst max. 99 Jahre)
Stammkapital in EUR (kein Mindest-Stammkapital)
Angaben zu den Gesellschaftern

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (z.B. eine GmbH) kann nicht alleiniger Gesellschafter einer SARL sein.

Daten der Gesellschafter (Name, Geburtsdatum, Anschrift, HR-Eintrag und Höhe des Anteils)
Übersetzung der Satzung

Standardmäßig erhalten Sie den Entwurf der Satzung nur in französisch.

Geschäftsführer
1. Geschäftsführer (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
2. Geschäftsführer (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
3. Geschäftsführer (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
Bankkonto (wird für die Gründung benötigt)

Für die Gründung der Gesellschaft benötigen Sie ein Sperrkonto, auf welches das Stammkapital eingezahlt werden muss.

* Pflichtfelder

2.900,00 €

Auftragsbeschreibung

Die französische GmbH ("Société à responsabilité limitée“, Abkürzung "Sàrl" oder "SARL") ist eine in Frankreich verbreitete Form der Kapitalgesellschaft. Sie verbindet die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter mit überschaubaren Verwaltungskosten und Gesellschaftsstrukturen.

Für die Sàrl gibt es kein festgesetztes Stammkapital. Die Gesellschafter können die Kapitalhöhe frei bestimmen. Die Geldeinlagen müssen bei der Gründung mindestens zu 20 % eingezahlt bzw. die Einlage von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt werden. Der Restbetrag des Kapitals muss innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung erbracht werden. Bei Sacheinlagen muss dem Gesellschaftsvertrag ein Bericht des Gründungsprüfers beigefügt werden, sobald der Gesamtwert der Sacheinlagen 50 % des Stammkapitals oder eine einzelne Sacheinlage den Wert von 7.500 € überschreitet.

Im Gegensatz zum deutschen Recht muss der Gesellschaftsvertrag nicht notariell beurkundet werden (Ausnahme: Einbringung von Immobilien). Die Gründung ist in einem in einem amtlichen Anzeigenblatt zu veröffentlichen und die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.