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Gründung einer GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG stellt eine sinnvolle Alternative zur GmbH dar, vor allem wenn die Gesellschafter wie in einer Personengesellschaft zusammenarbeiten, gleichzeitig aber eine unbeschränkte Haftung vermeiden möchten. Egal, ob die Komplementär-GmbH bereits besteht oder nicht, wir bereiten für Sie alle notwendigen Unterlagen vor und begleiten Sie professionell von der Beauftragung bis zur notariellen Abwicklung.

Notar- und Registerkosten
nicht enthalten (Notarkosten ca. 900 EUR, Registerkosten ca. 300 EUR)
Mindeststammkapital
25000
Bankkonto
optional
Buchhaltung und Steuerberatung
optional
Eintragung im Register
yes
Umsatzsteuer ID
optional

Auftrag konfigurieren

Prüfung nach GWG (Geldwäschegesetz)

Als Rechtsanwälte sind wir gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GWG gesetzlich verpflichtet, in bestimmten Beratungsfeldern, z.B. bei der Gründung oder Umstrukturierung von Gesellschaften oder bei Immobilientransaktionen, die Identität unserer Mandanten festzustellen und den wirtschaftlich Berechtigten des Mandats zu ermitteln. Hierfür benötigen wir Ihr Einverständnis und Ihre Mitwirkung.

Firmierung der Kommanditgesellschaft
Soll eine professionelle Recherche nach kollidierenden Marken, Firmen und Domains durchgeführt werden?

Standardmäßig stimmen wir die Firmierung nur mit der IHK und dem Registergericht ab. Die Verwendung der Firmierung kann aber darüber hinaus mit älteren Marken, Firmierungen bzw. Domains kollidieren und zu Schadenersatzansprüchen führen. Eine ausführliche Recherche grenzt das Risiko erheblich ein.

Unternehmensgegenstand der Kommanditgesellschaft
Geschäftsadresse der Kommanditgesellschaft
Kommanditisten
1. Kommanditist (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe des Kommanditanteils)
2. Kommanditist (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe des Kommanditanteils)
3. Kommanditist (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe des Kommanditanteils)
Komplementär-GmbH (Persönlich haftende Gesellschafterin)
Firmierung und Registerdaten der persönlich haftenden Gesellschafterin (Registergericht und Registernummer)
Firmierung der persönlich haftenden Gesellschafterin
Geschäftsadresse der persönlich haftenden Gesellschafterin
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin
1. Geschäftsführer (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
2. Geschäftsführer (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
3. Geschäftsführer (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
Stammkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin (mindestens 25.000 EUR)
Einzahlung des Stammkapitals
Gesellschafter der persönlich haftenden Gesellschafterin (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe des Geschäftsanteils)
Weitere Angaben zu den Gesellschaftern
Treuhänder
Benötigen Sie unsere Unterstützung bei der Eröffnung des Bankkontos der Gesellschaft?

Die Entscheidung über die Kontoeröffnung liegt allein im Ermessen der Banken, diese bestimmen auch die formalen Anforderungen (z.B. zur persönlichen Anwesenheit der Beteiligten) sowie die Kosten der Eröffnung und laufenden Bereitstellung des Kontos.

Anmeldung der Gesellschaft beim Transparenzregister

Seit 2017 besteht in Deutschland das Transparenzregister, in welches nach Gründung die Gesellschaft und deren wirtschaftliche Berechtigte im Sinne des GWG eingetragen werden müssen. Als wirtschaftlich Berechtigter gilt u.a. jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25% der Kapitalanteile hält oder mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert.

Gewerbeanmeldung

Nach dem Abschluss der Gründung muss die Gesellschaft beim lokalen Gewerbeamt die Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit anmelden, außer sie verwaltet nur eigenes Vermögen. Die Gewerbeanmeldung ist auch Voraussetzung für die Beantragung einer USt-ID.

* Pflichtfelder

3.200,00 €

Auftragsbeschreibung

An einer "normalen" Kommanditgesellschaft sind mindestens ein Kommanditist und mindestens ein Komplementär beteiligt. Anders als der Kommanditist, dessen Haftung auf die im Handelsregister eingetragene Kommanditeinlage beschränkt ist, haftet der Komplementär unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen und wird deswegen auch als persönlich haftender Gesellschafter bezeichnet.

Auch bei einer GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft. Jedoch wird die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters hier durch eine GmbH, eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, übernommen. Obwohl gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen, gelangt man so zu einer haftungsbeschränkten Personengesellschaft.

Ablauf der Gesellschaftsgründung

Der Auftrag zur Gründung der GmbH & Co. KG ist so aufgebaut, dass Sie bereits bei der Beauftragung in der Regel alle Informationen angeben, die wir von Ihnen benötigen um die Unterlagen zur Gründung der Kommanditgesellschaft und, soweit notwendig, der Komplementär-GmbH vorzubereiten.

Nach der Beauftragung prüfen wir als erstes die Zulässigkeit der gewünschten Firmierungen durch Voranfragen beim zuständigen Registergericht und/ oder der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Auf Wunsch prüfen wir außerdem kollidierende Marken, Firmen und Domains.

Danach erstellen wir zusammen mit einem Notariat anhand Ihrer Angaben bei der Beauftragung und nach Ihren Vorgaben die Gründungsunterlagen (das sind Gesellschaftsvertrag und Handelsregisteranmeldung bei der KG und Gründungsurkunde, Gesellschaftsvertrag, Liste der Gesellschafter und Anmeldung zum Handelsregister bei der Komplementär-GmbH). Soll die Gesellschaftsgründung durch einen Bevollmächtigten oder durch einen Treuhänder erfolgen, so bereiten wir auch die notwendige Vollmacht bzw. den Treuhandvertrag für Sie vor. Wir stimmen alle Entwürfe mit Ihnen ab und erläutern bei Bedarf den Inhalt und die Folgen der enthaltenen Regelungen.

Wenn es sich bei einem Gesellschafter um ein ausländisches Unternehmen handelt, sind weitere Unterlagen erforderlich. Das Registergericht verlangt Nachweise darüber, dass das ausländische Unternehmen existiert und wer das ausländische Unternehmen vertritt. Je nach Herkunftsland benötigen Sie amtlich beglaubigte Kopien, eine Apostille und/ oder eine beglaubigte Übersetzung. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, erfahren Sie von uns.

Die eigentliche Gesellschaftsgründung findet statt, indem die Gründungsurkunde der GmbH und der Gesellschaftsvertrag notariell protokolliert werden und der Gesellschaftsvertrag der KG unterschrieben wird. Üblicherweise steht die Gründung der KG unter der Bedingung der Eintragung im Handelsregister. Nach der Beurkundung eröffnet die GmbH i.Gr. ein Geschäftskonto, auf welches der oder die Gesellschafter die übernommenen Stammeinlagen einzahlen.

Regelmäßig nimmt auch der Geschäftsführer der neu gegründeten GmbH am Beurkundungstermin teil und unterschreibt dabei die Handelsregisteranmeldung, zusammen mit dem oder den Kommanditisten. Ist der Geschäftsführer nicht persönlich vor Ort, so kann er die Anmeldung auch bei einem Notar oder in einer deutschen Botschaft oder in einem deutschen Konsulat unterschreiben. Die Handelsregisteranmeldungen werden elektronisch vom Notar beim Registergericht eingereicht, sobald dem Notar die Einzahlung der Stammeinlagen der GmbH nachgewiesen wurde.

Zum Schluss prüft das Registergericht die Handelsregisteranmeldungen und die eingereichten Gründungsunterlagen und trägt, sofern keine Einwände bestehen, die GmbH und die KG im Handelsregister ein. Der Firmenzusatz der GmbH „i.Gr.“ fällt mit der Eintragung weg.

Von der Beauftragung bis zur Eintragung im Handelsregister vergehen erfahrungsgemäß nur 2 bis 4 Wochen.