Verlängerung Design in Dschibuti

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Design in Dschibuti beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
800,00 EUR
SKU
2680
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtOffice of Industrial Property and Commerce (ODPIC)
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
800,00 EUR


Hier können Sie uns hier mit der Durchführung der Verlängerung in Dschibuti beauftragen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des eingetragenen gewerblichen Design in Dschibuti vor. Wir überwachen die Schutzperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung.

Die maximale Schutzdauer des Designschutzes in Dschibuti beträgt 15 Jahren.

Der Schutz beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim zuständigen Amt in Dschibuti und einer ersten Periode von 5 Jahren, die zweimal verlängert werden kann.

Die Verlängerung des eingetragenen Designs in Dschibuti erfolgt durch einen förmlichen Antrag und die Zahlung der Verlängerungsgebühren. Die Verlängerung kann erst in der letzten 6 Monate vor Ablauf des Schutzrechts beantragt werden. Die Zahlung der Verlängerungsgebühren muß innerhalb der laufenden Schutzfrist erfolgen.

Verspätete Verlängerungen (Antrag und Zahlung) sind noch in einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der letzten Schutzperiode unter Einzahlung eines Gebührenaufschlag möglich.

Unser Angebot bezieht sich nur auf die fristgerechte Erneuerung eines einzelnes Design und umfasst unsere Kosten sowie die allgemeine amtliche Erneuerungsgebühr die Vornahme einer fristgerechte Verlängerung um eine weitere Schutzperiode.

Nicht erfasst sind die Zuschlagsgebühren im Falle einer verspäteten Erneuerung. Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte