Anmeldung Design Turks- und Caicosinseln

Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs durch Eintragung als Geschmacksmuster in Turks- und Caicosinseln beauftragen. Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren.
1.850,00 EUR
SKU
2020
Mehr Informationen
Alternativ internat. Registrierung nach Haager Abkommen möglichJa
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
Anwaltliche Beratung Ja
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Wann wurde das Muster der Öffentlichkeit das erste Mal vorgestellt (ca.)?
  
Datum der früheren Anmeldung
  
1.850,00 EUR

Geschmacksmusteranmeldung in Turks- und Caicosinseln

Das Design eines Produktes zählt zu den entscheidenden Faktoren für seinen Markterfolg. Es kann zu einem bedeutenden Vermögensgegenstand Ihres Unternehmens werden, insbesondere dann, wenn es sich um einen Verkaufsschlager handelt. Das Geschmacksmuster verleiht Ihnen das alleinige Recht, das Design zu benutzen. Um diese Recht zu erlangen, ist regelmässig die Eintragung in ein amtliches Register erforderlich. Mit der Eintragung in ein Register erhalten sie das passende Schutzrecht für die Form und das Produktdesign Ihres Erzeugnisses - das Geschmacksmuster. Es schützt die Farb- und Formgebung des im Register abgebildeten Erzeugnisses - vom Auto bis zur Zitronenpresse. Der Schutz umfasst das Design von dreidimensionaler Gegenständen - zum Beispiel von Möbeln, Autos oder Spielzeug – ebenso wie das Design zweidimensionaler Gegenstände - wie Stoffe, Tapeten. Selbst Logos Grafiken oder Icons kann man zum Geschmacksmusterschutz anmelden. Mit dem Geschmacksmuster können Sie es anderen verbieten, das geschützte Erzeugnis ohne Ihre Zustimmung identisch zu nutzen. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen umfasst, die sich auf Ihr Design beziehen - beispielsweise das Anbieten von Produkten, bei denen Ihr Design verwendet wird, deren Herstellung, Veräußerung oder die Ein- und Ausfuhr, aber auch der Besitz zu diesen Zwecken. Der Schutzbereich des Geschmacksmusters erstreckt sich nicht nur auf identische Nachahmungen, sondern regelmässig auch auf all die Erzeugnisse, die den gleichen Gesamteindruck wie das für Sie gschützte Erzeugnis vermitteln.

Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit der Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister rückwirkend zum Tag der Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt regelmässig 5 Jahre und kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrecht erhalten werden. Der Schutz kann in Sonderfällen (Inanspruchnahme einer Priorität) sogar 6 Monate vor dem eigentlichen Anmeldetag liegen.

Das Geschmacksmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Voraussetzungen für den Schutz sind das Vorliegender der Neuheit und der Eigenart des geschützen Erzeugnisses. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird durch die Eintragung in das Register vermutet und erst in einem Verletzungsprozess überprüft. Fehler die bei der Abnmeldung gemacht werden können daher in aller Regel später nicht mehr geheilt werden. Es daher die Anmeldung durch einen Spezialisten vornehmen zu lassen.

Für die Anmeldung sollten Sie bereithalten:

  • bis zu 7 Abbildungen, die nur Ihr Musters aus allen Himmelsrichtungen vor neutralem (weißen) Hintergrund zeigen,
  • Kontaktdaten des Auftraggebers,
  • Kontaktdaten des zukünftigen Inhabers sowie dessen Staatsangehörigkeit,
  • den Namen des/der Entwerfer des Erzeugnisses
  • eine Beschreibung des Musters sofern diese aus den Abbildungen nicht ersichtliche Eigenschaft aufweist (nicht zwingend erforderlich).

Das Anmeldeverfahren durch uns schließt folgende Leistungen ein:

  • Prüfung der mit em Auftrag eingereichten Unterlagen
  • Vorbereitung der Anmeldung mit Auswahl der Locarno-Klassen, Nachforderung von Unterlagen, sowie ggflls. rechtliche Hinweise zu den eingereichten Anmeldeunterlagen
  • Bestätigung der Angaben zur Vornahme der Einreichung der Anmeldung
  • Einreichung der Anmeldung und Einzahlung der Amtsgebühren für die Anmeldung und Eintragung des Musters
  • Mitteilung über die Möglichkeit der Anmedebestätigung des Amtes
  • Hinweis auf Erweiterung des Schutzgebietes
  • Übersendung der Mitteilung des Amtes zur begehrten Eintragung
  • Empfang und Übersendung der Eintragungsurkunde (i.d.R in digitaler Form) sowie eine saktuellen Registerauszuges.
  • Entgegenahme und Weiterleitung des sonstigen Schriftverkehrs mit dem Amt
  • Mitteilung über die Möglichkeit der Verlängerung des Mustersschutzes

Regelmäßig ist nicht mit einer Rüge des Amtes zu rechnen, insbesondere wenn die Hinweise, die wir vor der Einreichung der Anmeldung erteilen, beachtet werden. Die Beantwortung von Rügen des Amtes, die insbesondere von Ihnen gestellten Zeichnungen und/oder Bilder betreffen können, sind gsondert zu vergüten. Sollte es in Einzelfällen zu solchen Rügen kommen, werden wir daher nur tätig, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.

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