Anmeldung Design Saint Kitts and Nevis

Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs in Saint Kitts and Nevis beauftragen. Wir melden dafür ein eingetragenes Design für Sie in Großbritannien an. Unser Preis beinhaltet die Gebühren des Patentamtes für Anmeldung, Veröffentlichung und Eintragung. Mit der Registrierung erhalten Sie autimatisch auch Designschutz in Saint Kitts and Nevis. Mehr Informationen finden Sie weiter unten.
490,00 EUR
SKU
2653
Mehr Informationen
Alternativ internat. Registrierung nach Haager Abkommen möglichJa
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Anwaltliche Beratung Ja
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Wann wurde das Muster der Öffentlichkeit das erste Mal vorgestellt (ca.)?
  
Datum der früheren Anmeldung
  
490,00 EUR

Geschmacksmusteranmeldung in St. Kitts und Nevis

Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs in St. Kitts und Nevis beauftragen. Wir melden für Sie ein eingetragenes Design an. Unser Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren.

Wir melden ein eingetragenes Design in Großbritannien an, da das Schutzgebiet automatisch auch Saint Kitts und Nevis umfasst.

Das Design eines Produktes zählt zu den entscheidenden Faktoren für seinen Markterfolg. Es kann zu einem bedeutenden Vermögensgegenstand Ihres Unternehmens werden, insbesondere dann, wenn es sich um einen Verkaufsschlager handelt.

 

Grundlagen: Ein Design in St. Kitts und Nevis anmelden

I. Benötigte Dokumente

  • Bis zu 7 Abbildungen, die nur Ihr Muster aus allen Perspektiven vor neutralem Hintergrund zeigen
  • Kontaktdaten des Auftraggebers
  • Kontaktdaten des zukünftigen Inhabers sowie dessen Staatsangehörigkeit
  • den Namen des/der Entwerfer des Erzeugnisses
  • ggf. eine Beschreibung des Musters, sofern dieses aus den Abbildungen nicht ersichtliche Eigenschaften aufweist

II. Klassifikation

  • Locarno Klassifikation
  • Eine Sammelanmeldung innerhalb einer Locarno Klasse ist möglich

III. Anmeldeverfahren

  • Es findet keine Prüfung über Neuheit und Eigenart statt
  • Ein beschleunigtes Verfahren ist möglich

IV. Umfang des Schutzes

  • Alleiniges Recht zur Nutzung
  • Unerlaubtes Anbieten, Herstellen, Veräußern und Besitzen von geschützten Designs kann geahndet werden
  • Farb- und Formgebung werden geschützt
  • Dreidimensionale und zweidimensionale Designs werden geschützt
  • Häufig ist auch ein gleicher Gesamteindruck mitgeschützt

V. Widerspruchsverfahren

  • Nach der Eintragung kann ein Nichtigkeitsantrag wegen fehlender Neuheit oder fehlender Eigenart zur Löschung des Designs gestellt werden

VI. Schutzdauer

  • 5 Jahre gerechnet vom Datum der Anmeldung
  • Bei Inanspruchnahme eines beschleunigten Verfahrens wird ab 6 Monate vor dem Anmeldedatum gerechnet

VII. Verlängerung der Schutzdauer

  • Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren möglich
  • Die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre

VIII. Unsere Leistungen

  • Prüfung der mit dem Auftrag eingereichten Unterlagen
  • Vorbereitung der Anmeldung mit Auswahl der Locarno-Klassen, Nachforderung von Unterlagen, sowie ggf. rechtliche Hinweise zu den eingereichten Anmeldeunterlagen Bestätigung der Angaben zur Vornahme der Einreichung der Anmeldung
  • Einreichung der Anmeldung und Einzahlung der Amtsgebühren für die Anmeldung und Eintragung des Musters
  • Mitteilung über die Möglichkeit der Anmeldebestätigung des Amtes
  • Hinweis auf Erweiterung des Schutzgebietes
  • Übersendung der Mitteilung des Amtes zur begehrten Eintragung
  • Empfang und Übersendung der Eintragungsurkunde (i.d.R. in digitaler Form) sowie eines aktuellen Registerauszuges.
  • Entgegenahme und Weiterleitung des sonstigen Schriftverkehrs mit dem Amt
  • Mitteilung über die Möglichkeit der Verlängerung des Musterschutzes
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Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte