Veröffentlichung Design Afghanistan

Hier können Sie uns mit der Veröffentlichung einer Schutzmitteilung in Afghanistan beauftragen. Eine Designanmeldung zur Registereintragung ist dort derzeit nicht möglich.
1.950,00 EUR
SKU
1986
Mehr Informationen
Alternativ internat. Registrierung nach Haager Abkommen möglichJa
Schutzdauer (Jahre)N/A
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)N/A
Anwaltliche Beratung Ja
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Datum der früheren Anmeldung
  
1.950,00 EUR
Hier können Sie uns mit der Veröffentlichung einer Schutzbeanspruchung für ein Design in Afghanistan beauftragen.

Bitte beachten Sie, dass in Afghanistan aktuell noch kein Designgesetz in Kraft steht. Es ist aber möglich, eine Bekanntmachung in einer der führenden lokalen Zeitungen in Bezug auf Ihr Design zu veröffentlichen.

Eine solche Bekanntmachung kann der Öffentlichkeit bzw. dem Verbraucher bewusst machen, in wessen Eigentum das Design steht. Ferner kannt die Bekanntmachung möglicherweise als Basis für den Nachweis älterer Rechte dienen. Aus diesem Grund sollte die Veröffentlichung im Detail und nicht in kurzer Form erfolgen. Es gibt dafür aber keine besonderen Anforderungen. Benötigt werden die grundlegenden Informationen:

Vollständiger Name und Anschrift des Antragstellers; Name und vollständige Anschrift des Erfinders; Spezifikation des Designs; Zeichnungen des Design; Ansprüche; Abstrakt.
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Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte