Welche Rechtsform sollte man bei der Gründung wählen?

Vor der Aufnahme eines Geschäfts ist die Wahl der richtigen Rechtsform ein entscheidender Faktor. Hierbei gibt es unterschiedliche Kosten und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Wir zeigen die wichtigsten Formen auf und beraten dazu gern ausführlicher.

Das Handels- und Gesellschaftsrecht gibt den Unternehmern die zur Verfügung stehenden Unternehmensformen (Rechtsformen) gesetzlich vor. Es ist nicht möglich, eine neue Rechtsform zu erfinden und diese am Markt einzuführen. Die gesetzlich vorgegebenen Grundstrukturen können jedoch teilweise geändert und dadurch den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Im Nachfolgenden werden die charakteristischen Merkmale verschiedener gesetzlicher Organisationsformen dargestellt. Details bleiben ausgespart: Sie sollten im Einzelfall mit einem Berater abgeklärt werden.

Kaufmännische Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden. Auf ihre Geschäfte findet grundsätzlich das Handelsgesetzbuch (HGB) Anwendung.
Nicht kaufmännische Unternehmen können sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen und werden dann wie Kaufleute behandelt. Machen sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, sind sie in ihren Rechtsgeschäften grundsätzlich dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nicht dem HGB unterstellt.

Die Frage, ob ein Unternehmen kaufmännischer Natur ist, richtet sich danach, ob der Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung erfordert

Ein kleingewerbliches Unternehmen kann von einer Einzelperson als Kleingewerbetreibender oder von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form einer BGB-Gesellschaft oder GbR betrieben werden. Kaufmännische Personenunternehmen sind der Einzelkaufmann (e.K. = e.Kfm.) bzw. die Einzelkauffrau (e.K. = e.Kfr.), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die beschränkt haftende Personengesellschaft (GmbH & Co. KG, GmbH & Co. oHG).

Kleingewerbetreibende Einzelpersonen

Die schnellste und einfachste Art Unternehmer zu werden ist, ein Kleingewerbe anzumelden. Es erfolgt keine Eintragung im Handelsregister. Die Firma ist keine selbständige Gesellschaft. Der Unternehmer haftet mit seinem Privatvermögen.

Die BGB-Gesellschaft (GbR)

Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, BGB-Gesellschaft oder GbR, gelten ähnliche Grundsätze wie für den Kleingewerbetreibenden. Die GbR ist selbständiges rechtliches Subjekt. Die Gründung kann mündlich erfolgen. Es ist aber sinnvoll einen schriftlichen Vertrag zu schliessen. Notwendig sind mindestens zwei Gesellschafter. In das Handelsregister erfolgt keine Eintragung. Es gibt keine Haftungsbeschränkung.

Einzelkaufmann und Einzelkauffrau (e.K.)

Der Einzelkaufmann wird in das Handelsregister eingetragen. Der Einzelkaufmann haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.

Die offene Handelsgesellschaft (oHG)

Die oHG ist die Fortführung der GbR als kaufmännisches Unternehmen mit voller Haftung der Gesellschafter. Sie wird in das Handelsregister eingetragen und ist selbständiger Rechtsträger.

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist wie die OHG und GbR eine Personengesellschaft, welche in das Handelsregister eingetragen wird. Ein Gesellschafter, der Komplementär, haftet voll. Die anderen Gesellschafter, Komanditisten, haften nur bis zur Höhe der übernommenen Stammeinlage. Um die Haftung des Komplementärs zu beschränken kann eine GmbH Komplementär werden (GmbH & Co KG). Es gibt kein Mindeststammkapital bei der KG.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit mindesten 25.000 EUR Stammkapital. Es braucht mindestens einen Gesellschafter. Das Stammkapital muss nur zur Hälfte einegezahlt werden. Die Haftung ist auf die höhe des Stammkapital beschränkt. Der Gesellschafter haftet der GmbH nur für die Stammeinlage, Dritten gegenüber nicht. Eine quasi Unterform der GmbH ist die UG (haftungsbeschränkt). UG = Unternehmergesellschaft bedeutet, dass hier das Mindeststammkapital lediglich 1 EUR beträgt.

Die Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist eine Kapitalgesellschaft mit mindestens 50000 EUR Grundkapital. Sie ist eine juristische Person bzw. eine Körperschaft, also eine auf Mitgliedschaft beruhende, aber als Vereinigung selbständig rechtsfähige rechtliche Einheit, die selbst als Träger von Rechten und Pflichten auftritt und vor Gericht klagen und verklagt werden kann. Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt, die von Aktionären gehalten werden.

Wenn Ihr Unternehmen wächst können Sie die Rechtsform durch Umwandlung in eine andere Rechtsform auch später ändern. Allerdings ist dies mit nicht unerheblichem Beratungsaufwand, Kosten und möglicherweise auch Steuern verbunden.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte