Allgemeiner Auftrag für Rechtsberatung nach Zeithonorar

Mit diesem Auftrag können Sie uns mit der Erbringung anwaltlicher Beratung und/oder Vertretung beauftragen. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand.

Bitte füllen Sie das Auftragsformular sorgfältig aus und beschreiben Sie uns möglichst detailliert den Auftragsumfang. Sobald uns der Auftrag vorliegt werden wir diesen prüfen und uns mit Ihnen zwecks Besprechung der Einzelheiten in Verbindung setzen.

Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
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1841
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)

Allgemeiner Auftrag für Rechtsberatung nach Zeithonorar

Mit diesem Auftrag können Sie uns mit der Erbringung anwaltlicher Beratung und/oder Vertretung beauftragen.Nach Auftragserteilung prüfen wir den Auftrag und setzen uns mit Ihnen zwecks Klärung des Sachverhaltes und Auftragsumfangs in Verbindung.

Es wird abweichend von den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Vergütung nach Zeit bzw. Pauschale vereinbart.

Die vereinbarten Honorare umfassen ausschließlich die Honorare der Auftragnehmer und nicht eventuell erforderliche Notar-, Register- oder andere Kosten, die im Rahmen der vereinbarten Beauftragung entstehen könnten und notwendig wären. Solche Kosten sind stets von dem/der Auftraggeber/-in zu tragen.

In gerichtlichen Verfahren werden mindestens die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach RVG berechnet. Erforderliche Auslagen werden mit einem Verwaltungskostenaufschlag von 20% weiterberechnet.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass in einem gerichtlichen Verfahren die vollständige Erstattung der vereinbarten Vergütung durch die gegnerische Partei, einen Verfahrensbeteiligten oder die Staatskasse selbst im Falle eines Obsiegens nicht erfolgt. Erstattungsfähig ist nur die gesetzliche Vergütung. Der Auftraggeber trägt den Teil der vereinbarten Vergütung selbst, der die gesetzliche Vergütung übersteigt.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte