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Prüfung und Vertretung bei einer erhaltenen Abmahnung

Hier können Sie uns mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beauftragen, wenn Sie eine Abmahnung (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht) erhalten haben.

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Name und Anschrift des Gegners

Geben Sie hier Name und Anschrift des Gegners an, von dem Sie die Abmahnung erhalten haben. Bei anwaltlichen Schreiben wird der Gegner meist im Einleitungssatz genannt.

Abmahnung

Bitte fügen Sie die Ihnen zugestellte Abmahnung bei oder senden Sie uns diese per Email oder Fax zu.

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Abrechnungsart

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0.00 €

Auftragsumfang

Gegenstand dieses Auftrages ist die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen anläßlich einer erhaltenen Abmahnung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Zum Auftragsumfang gehört zunächst die Prüfung, ob die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und damit die Abmahnung berechtigt sind. Basierend auf dem Ergebnis dieser Prüfung empfehlen wir Ihnen, wie weiter zu verfahren ist. Dies kann beinhalten, dass wir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung empfehlen, empfehlen, der Gegenseite zwar zu antworten, aber den Erlass einer einstweilgen Verfügung abwarten werden oder aber auch die Abmahnung als unbegründet zurückweisen. Weiterhin gehört zum Auftragsumfang ggf. die gerichtliche Vertretung. Die Einlegung von Rechtsmitteln gegen ergangene Beschlüße oder Urteile bedarf einer gesonderten Beauftragung.

Vergütung

Die durch unsere Beauftragung entstehenden Kosten richten sich wahlweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz basierend auf dem jeweilgen Gegenstandswert der Sache oder nach dem anfallenden Zeitaufwand. Die Höhe des für die gesetzlichen Gebühren maßgeblichen Gegenstandswertes richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit. Wir geben gern eine kostenlose Einschätzung. Der Zeitaufwand für eine erste kurze Prüfung und telefonische Besprechung dazu wird bei ca 1 bis 2 h liegen. Für die Fertigung einer schriftlichen Stellungnahme kommen weitere 1 bis 2 h hinzu. Angelegenheiten mit größerem Umfang führen zu höherem Aufwand. Im Falle der gerichtlichen Vertretung sind wir gesetzlich verpflichtet mindestens die gesetzlichen Gebühren abzurechnen.